ZIEHEN SIE EINEN ANBIETERWECHSEL IN ERWÄGUNG
Es ist so einfach wie es klingt. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, wechseln Sie den Anbieter – selbst wenn es nur vorübergehend ist. Es gibt andere bundesweit agierende Briefzustelldienste, wie Die Zweite Post oder Mailalliance, darüber hinaus auch noch etliche lokale Anbieter. Im Bereich Pakete dürften die Alternativen wie DPD, Hermes, TNT, UPS etc. namentlich bereits geläufiger sein.
FRISTEN UND WIDERRUFSRECHT
Fristen müssen oft genug eingehalten werden – und sich den Poststreik als Entschuldigung parat zu legen wird nichts nützen. Hier hilft nur eins: Planen Sie entsprechenden Spielraum ein. Versenden Sie die Postsendungen so, dass die Frist auch mit großer Verzögerung noch eingehalten werden kann.
Das Widerrufsrecht bleibt ansich von den Poststreiks unberührt, beginnt die Widerrufsfrist doch erst mit Erhalt der Sendung, egal ob diese pünktlich oder verspätet beim Empfänger ankommt.
ALTERNATIVE SENDEMÖGLICHKEITEN
Solange ein Schreiben nicht an die strenge Schriftform gebunden ist kann als Alternative auch ein Fax mit dem Zusatz „Fristwahrend vorab per Fax“ ausreichen. Vielerlei Kündigungen können heute ohnehin per Fax oder per E-Mail verschickt werden. Wichtig dabei: Sendeprotokolle ausdrucken und aufheben. Per E-Mail versendete Schreiben liefern jedoch keinen rechtssicheren Beweis, ob das Schreiben abgesendet oder zugestelt worden ist. Eine Bitte um Empfangsbestätigung kann hier Abhilfe sein.
SONSTIGE INFOS ZUM POSTSTREIK