Das BayLDA will die in der letzten Zeit eher zurückhaltende Praxis der Ahndung von Datenschutz Verstößen bei Werbung durch Bußgeldverfahren ab sofort aufgeben und stattdessen schwerpunktmäßig die „Missachtung von Werbewidersprüchen“ und die unzulässige „E-Mail Werbung zur Neukundengewinnung“ mit Bußgeldern sanktionieren.
BESCHWERDEN HÄUFEN SICH
Beschwerden von Verbrauchern über belästigende Werbung werden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden wohl nicht weniger. Besonders die unerwünschte Telefon- und E-Mail Werbung und die Nichtbeachtung von Werbewidersprüchen verärgert viele Bürgerinnen und Bürger. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geht deshalb mit sofortiger Wirkung verstärkt mit Bußgeldverfahren gegen die Missachtung der Rechtsordnung durch unzulässige Verwendung von Werbedaten vor.
KEINE WERBUNG OHNE EINWILLIGUNG
Für die Nutzung von Telefon, Fax, SMS oder E-Mail zu Werbezwecken ist nach dem Datenschutz- und Wettbewerbsrecht die vorherige ausdrückliche Einwilligung der Adressaten notwendig, was von werbenden Unternehmen und beauftragten Callcentern häufig einfach ignoriert wird. Werbung per Post darf zwar ohne vorherige Einwilligung verschickt werden, jedoch haben die Verbraucher nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Widerspruchsrecht, worauf in den Werbesendungen jeweils hingewiesen werden muss. Wenn ein solcher Widerspruch dann missachtet und trotzdem Postwerbung zugesandt wird, ist dies ein eindeutiger Verstoß.
EMPFINDLICH HOHE BUSSGELDER
Diese Verstöße, trotz ausdrücklich erklärtem Werbewiderspruch, stellen entsprechende Tatbestände dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden können. Auf was Sie dringend achten sollten um hier auf der sicheren Seite zu stehen, können Sie in unserer zweitiligen Blog-Serie „Datenschutz und Werbung“ nachlesen.
FÜHREN SIE BLACKLISTS
Außerdem sollten Sie dringend Blacklists einrichten. Darin sollten Sie diejenigen Kunden und Adressaten führen, die der Zusendung von Werbung, Newsletter etc. widersprochen haben. So können Sie sicher gehen, nicht aus Versehen unerwünschte Werbung zu versenden.