Wie Google am Montag mitteilte, klagt der US-Konzern gegen die von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbs-Rekordstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Beschwerde.
GERICHTSURTEIL VOM JUNI
Google habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht, hieß es am 27. Juni als die Strafe verhöngt wurde. Grund für das Urteil war die Platzierung von Ergebnissen in Googles Shopping-Suche. Dort werden die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links prominent präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei normalen Google-Suchen über den restlichen Treffern eingeblendet werden. Andere Suchergebnisse werden erst später angezeigt.
BENACHTEILIGUNG DER MITBWERBER
DWettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärtse dies sei eine klare Benachteiligung der Mitbewerber. Facebook hat „seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“. Google weist dies vehement zurück und will nun eine Beschwerde prüfen.
DIE KOMMISSION BLEIBT HART
Vestagers Behörde nahm inhaltlich zur Beschwerde keine Stellung. Stattdesse erklärte sie: „Die Kommission wird ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen.“ Google wurde darüber hinaus auch
aufgefordert, die bis dato immer noch gängige Praxis innerhalb von 90 Tagen zu ändern. Ansonsten drohen täglich weitere Millionenstrafen. Vor wenigen Tagen bestätigte die Kommission, dass Google tatsächlich fristgerechte Vorschläge für die geforderten Korrekturen abgegeben habe.