Stiftung Warentest hat einige der beliebtesten Kamera-Apps auf Datenschutz getestet, darunter die Apps der namhaften Kamera-Anbieter Canon, Fujifilm, Nikon, Olympus, Panasonic, Ricoh, Sony und Yi. Getestet wurden dabei jeweils die Android- und iOS-Versionen. Der Test brachte zum Vorschein: Sony und Yi machen im Hintergrund weit mehr, als manchem Nutzer lieb sein dürfte.
UNTERSCHIEDLICH NEUGIERIGE HERSTELLER
Die Foto App „PlayMemories Mobile“ bei Sony-Kameras sendet Infos zur verwendeten Kamera und zum Mobilfunk-Anbieter an den Hersteller. Die Standortdaten gehen an Google, bei der iOS-Version an Apple. Nicht ganz so weitergabefreudig aber durchaus auch noch kritisch sind die Apps Fujifilm Camera Remote (Android), Nikon SnapBridge (iOS) und Olympus Image Share. Diese verraten allesamt ebenfalls den Standort des Anwenders. Gar keine persönlichen Daten erfassen hingegen Canon Camera Connect, Fujifilm Camera Remote (iOS), Panasonic Image App, Ricoh Image Sync und Nikon SnapBridge (Android).
YI – KÖNIG DER „SPIONE“
Yi Technology ist bekannt als Anbieter der ersten spiegellosen Systemkamera aus China. Der Hersteller wirbt mit der „am besten vernetzten spiegellosen Kamera der Welt“ und liefert dazu die kostenlose Yi Mirrorless-App. Diese erlaubt das bequeme Teilen der Fotos in sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder LinkedIn. Die App versorgt dafür den Hersteller mit einer Menge persönlicher Daten: Die Gerätekennungen von Smartphone und Kamera, sowie den Namen und Kennwort der drahtlosen Netzwerkverbindung zwischen Kamera und Smartphone. Das ist laut test.de technisch absolut überflüssig und deshalb besonders seltsam.
RECHTSWIDRIGE VORGEHENSWEISE
Die App schickt die Daten an chinesische Server wobei ein anderer Teil des Datenstroms auch bei Unternehmen wie Facebook und Google in den USA landet. Um die Fotos in den sozialen Medien zu teilen, werden die Daten nicht gebraucht, bleibt also die Frage: Warum und wozu? Der Anwender erfährt noch nicht mal von diesem Datentransfer. Die App gibt weder Hinweis noch fragt sie um Erlaubnis. Eine Möglichkeit, der Übertragung zu widersprechen, fehlt ebenfals. Nach BDSG und demnächst auch nach DSGVO nicht akzeptabel und ein klarer Verstoß.