Seit wenigen Tagen sind sie inkraft gesetzt, die neuen AGB von Facebook. Eine Widerspruchsmöglichkeit hat man nicht, wer Facebook weiter benutzt stimmt den AGB dadurch automatisch zu. Jetzt heißt es überall: Dann am besten sofort abmelden. Ist dieser drastische Schritt aber wirklich nötig?
WARUM DIE NEUEN AGB?
Mit der Neuregelung seiner AGB möchte Facebook unter anderem Werbung besser auf seine individuellen Nutzer anpassen. Zu diesem Zweck sollen dann auch Informationen über besuchte Seiten oder auch Apps ausgewertet werden, die ansich nichts mit Facebook zu tun haben. Facebook möchte wissen, wonach Sie „googeln“, welche Seiten Sie interessieren und welche Apps Sie auf dem Smartphone oder Tablet einsetzen.
Gleichzeitig hat Facebook aber auch angekündigt seine Daten- und Nutzungsbestimmungen sowohl übersichtlicher als auch verständlicher zu gestalten. Ab sofort kann ich genauer festlegen, wer meine Einträge sehen darf. Auch kann ich mir jetzt anzeigen lassen, warum mir bestimmte Werbung angezeigt wird.
ZWEIFEL AN DER RECHTMÄSSIGKEIT
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Johannes Caspar hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderungen und möchte insbesondere 3 große Punkte geklärt wissen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage räumen sich Facebook und seine angeschlossenen Unternehmen die in der Datenrichtlinie umfangreich benannten Übermittlungsbefugnisse ein? Auf welcher Grundlage werden künftig die personenbezogenen Daten authentifizierter und nicht authentifizierter Nutzerinnen und Nutzer erhoben und verarbeitet?
2. Sollte sich Facebook auf die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer berufen, wird deren Wirksamkeit zu prüfen sein. Dies betrifft die Frage der Freiwilligkeit, vor allem mit Blick auf die bereits registrierten Nutzerinnen und Nutzer, ebenso wie die Information der Nutzerinnen und Nutzer über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung.
3. Wie setzt Facebook die Grundprinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit gemäß § 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die in § 13 Abs. 4 Nr. 4 bis 6 Telemediengesetz (TMG) beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Trennungsgebots um?
Diese Fragen kann er zurecht stellen, befindet sich der Sitz der Facebook Germany GmbH doch in Hamburg. Die Beantwortung dieser Fragen durch Facebook erwartet Caspar bis Ende des Monats.
KANN MAN DENN NICHTS TUN AUSSER SICH ABZUMELDEN?
Tatsächlich findet man in den Einstellungen bei Facebook im linken Navigationsbereich jetzt den Punkt ‚Werbeanzeigen‘. Dort wiederum wird man von Facebook aufgeklärt, dass man das Sammeln der Informationen durch Facebook oder andere teilnehmende Unternehmen durchaus abbestellen kann. Über den Link der European Digital Advertising Alliance kommt man auf die Seiten „Your Online Choices“. Hier kann man schließlich im Präferenzmangement die nutzungsbasierte Online-Werbung diverser Anbieter deaktivieren.
Über die Schaltfläche ‚Bei allen Anbeitern deaktivieren‘, die nach wenigen Augenblicken erscheint, können Sie alle mit nur einem Klick deaktivieren. Darunter auch Facebook.
ACHTUNG! Jedes Mal wenn Sie Ihre Cookies löschen (und das sollten Sie regelmäßig) müssen Sie diesen Vorgang wiederholen! Auch müssen Sie dies jedesmal separat für jedes Gerät (PCs, smartphone, tablet,…) und jeden verwendeten Browser (Chrome, Firefox, Safari,…) durchführen.
Außerdem können Sie noch zwei weitere Werbefunktionen bei Facebook deaktivieren. Ebenfalls im Bereich ‚Werbeanzeigen‘ der Einstellungen können Sie die Punkte ‚Webseiten Dritter‘ und ‚Werbeanzeigen und Freunde‘ jeweils auf ’niemand‘ setzen um diese ebenfalls zu deaktivieren.