Am 22. Juni 2017 verabschiedete der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Odervereinfacht: Ein Gesetz zur Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp.
WIE SOLL DAS FUNKTIONIEREN?
Die Daten können trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bereits direkt auf den Geräten noch vor der Verschlüsselung oder dann nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf den Endgeräten der Betroffenen installieren. Der Wortlaut im Gesetz hierzu ist, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“. Waren solche Vorgehensweisen bisher ausschließlich zur Terrorbekämpfung zugelassen, dürfen Ermittler diese zukünftig auch bei Straftaten wie Steuerhinterziehung oder Mord und Totschlag einsetzen.
GESETZ SCHWÄCHT IT-SICHERHEIT
IT-Sicherheitsexperten warnen bereits vor dem Gesetz. Für solche Zwecke müssen entweder bestehende Sicherheitslücken ausgenutzt oder neue geschaffen werden. Diese können dann natürlich auch durch Hacker und Cyberkriminelle ausgebeutet werden. Ein solches Szenario ist kein Hirngespinst: Der Befall von hunderttausenden Computern weltweit durch die Ransomware „WannaCry“ war nur möglich, weil die NSA zu Überwachungszwecken eine Sicherheitslücke geschaffen hatte.
GESETZ ÄUSSERST UMSTRITTEN
De Maizière verteidigt das Gesetz, dass die Koalition gegen die Opposition durchgedrückt hat: „Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher (…) Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren“.
Das Gesetz wird aber wohl vor dem Bundesgerichtshof landen. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichnete es als eine Regelung, die „mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift“ und kündigte an: „Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen.“