Im Rahmen einer anlasslosen Prüfung prüft das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bereits seit November letzten Jahres zufällig ausgewählte Sportvereine in Bayern bezüglich der Veröffentlichung von Fotos im Internet.
PRÜFFRAGEN
Die für die Prüfung relevanten Fragen sind:
- Wird vor einer Veröffentlichung der Fotos eine Einwilligung eingeholt?
- In welcher Form wird die Einwilligung eingeholt?
- Legen Sie uns ein Muster Ihrer Einwilligungserklärung vor.
- Von wem wird im Fall von Fotos von Kindern die schriftliche Einwilligung eingeholt?
- Wie, wo und von wem werden die schriftlichen Einwilligungserklärungen aufbewahrt?
- Werden die veröffentlichten Fotos im Fall einer widerrufenen Einwilligung gelöscht?
ZWISCHENSTAND DER PRÜFUNG
Laut Aussage der Aufsichtsbehörde konnte aufgrund der bisherigen Rückläufe bereits jetzt festgestellt werden, dass sich die geprüften Vereine zumindest der Verantwortung und Anforderung bewusst sind, dass in vielen Fällen eine Einwilligung der betroffenen abgelichteten Personen erforderlich ist. In 27% der Fälle wird eine mündliche Einwilligung eingeholt, in 73% der Fälle eine schriftliche bzw. schriftliche und mündliche.
GLEICHES GILT FÜR UNTERNEHMEN
Auch wenn diese Prüfung auf Sportvereine beschränkt ist, so gelten doch auch gleiche Voraussetzungen für Unternehmen. Oft genug finden sich auch hier Fotos von Mitarbeitern ohne Leitungsfunktion oder Bilder der letzten Firmenfeier auf der Internetseite. Auch hier liegen selten schriftliche Einwilligungen der abgelichteten Mitarbeiter vor. Eine Hilfestellung, wann es einer Einwilligung bedarf und wann nicht, finden Sie in unserem Blogartikel zu diesem Thema.