Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben jetzt „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht.
POSITIVER INFORMATIONSANSATZ
Der BVMed verfolgt mit dem Kodex, den Musterverträgen und der Aufklärungskampagne „MedTech Kompass“ einen positiven Informationsansatz, um die Prinzipien einer guten und transparenten Zusammenarbeit bekannter zu machen. Dabei gibt es den „Kodex Medizinprodukte“ schon seit 1997. Aufgrund des im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit den neuen §§ 299 a, b StGB wurde eine Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Musterverträge erforderlich.
AKTUALISIERTE MUSTERVERTRÄGE
In den Musterverträgen sind Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring-/Werbevertrag oder Geldspende enthalten. Sie basieren auf den vier Grundprinzipien der „Healthcare Compliance“:
- Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen.
- Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
- Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
AUSSCHLUSS VON KORRUPTIONSVERDACHT
Joachim M. Schmitt, BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied erklärt: „Eine enge Zusammenarbeit von Industrie und medizinischen Einrichtungen ist für den medizintechnischen Fortschritt sowie für die sichere Anwendung von Medizinprodukten notwendig und auch politisch erwünscht. Die Zusammenarbeit ist aber strafrechtlich zunehmend risikobehaftet. Oberstes Ziel ist es daher, zu vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten. Dabei helfen die Prinzipien des Kodex Medizinprodukte und die aktualisierten Musterverträge.“
Die Musterverträge können auf den Seiten des bvmed kostenlos heruntergeladen werden.