Wie jetzt bekannt wurde, speichert die Polizei in ihrer bundesweiten Rauschgiftdatei rechtswidrig Daten. Ans Tageslicht kam dies bei einer gemeinsamen Prüfung durch die Bundesbeauftragten für Bund und Länder. Auf Initiative der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde bundesweit die Speicherpraxis bei Drogendelikten untersucht.
UNRECHTMÄSSIGE SPEICHERUNG
In der Rauschgiftdatei befänden sich einerseits Bagatellfälle, die keinerlei Speicherung erfordern aber vor allem auch personenbezogene Daten, für deren Speicherung es keine vorgeschriebene Begründung gibt. Unter den Bagatellfällen befanden sich beispielsweise Einträge zum Konsum eines einzigen Joints oder die Daten eines Gastgebers einer Privatparty, auf dessen Toilette Gäste Drogen konsumiert hatten. Völlig unbegründet wurde aber z. B. auch ein Apotheker registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte. Was besonders auffiel: Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die geforderten Negativprognosen, die begründen sollen, warum mit weiteren Straftaten zu rechnen sei. In etlichen Fällen wurde nicht überprüft, ob Daten nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen gelöscht werden müssen. Häufig fehlten wohl die dafür notwendigen Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft.
DIE RAUSCHGIFTDATEI
Die Falldatei Rauschgift ist eine bundesweite Verbunddatei. Hier werden Informationen über sichergestellte Drogen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert, damit Polizisten aller Länder sowie die Zollfahndung direkt Daten einspeichern und wieder abrufen können. Hier befinden sich Informationen zu Drogendelikten von rund 700 000 Personen.
MAHNENDE WORTE
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, ermahnte am Donnerstag bei einer Tagung der Datenschutzbeauftragten in Kühlungsborn, die Polizei: „Die Polizei soll und muss die Drogenkriminalität effektiv bekämpfen können. Dabei muss aber auch in der täglichen Ermittlungsarbeit auf den Datenschutz geachtet werden. Die erste gemeinsame Kontrolle durch Datenschützer im Bund und in den Ländern zeigt, dass personenbezogene Daten einer Vielzahl von Menschen ohne Begründung bundesweit abrufbar sind. Die Kriminalämter müssen hier nachbessern und auch Daten löschen.“
Die vollständige Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder zu dieser Thematik kann HIER heruntergeladen werden.