Wie Jens Herforth in seinem Blog berichtet, zeichnet WhatsApp ab Version 2.12.45 im Rahmen der neuen Funktion WhatsApp Calls ohne Zustimmung des Anrufers oder Angerufenen sämtliche Telefonate auf und speichert diese auf dem Smartphone. Aber hier gibt es neue Informationen, die das in ein anderes Licht rücken.
TELEFONATE WERDEN AUFGEZEICHNET UND GESPEICHERT
Sämtliche über die Funktion „Calls“ geführte Telefonate in Version 2.12.45 werden mitgeschnitten und abgespeichert. Dies bedarf dabei auch keinerlei Aktivierung durch den Nutzer. Es gibt auch keinerlei Möglichkeit zur Deaktivierung durch den Angerufenen. Der Anruf wird von der App in drei unterschiedliche .wav.gz Dateien (gz-Archive können wie eine ZIP-Datei entpackt werden) aufgeteilt und abgespeichert. Eine Datei beinhaltet dabei die Aufnahme des eigenen Telefons, eine zweite Datei enthält die Aufnahmen des Gesprächpartners.
DAS IST KEIN KAVALIERSDELIKT
In Deutschland jedenfalls ist diese Art unerlaubten Mitschnitts strafbar. § 201 StGB besagt „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt (1) das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder (2) eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.“
ENTWARNUNG DURCH WHATSAPP
Bei der betroffenen Version 2.12.45 handelt es sich jedoch nicht um eine offizielle WhatsApp Version für App-Store oder Google Play. Vielmehr war dies eine ungewollt ins Netz „geleakte“ Version, die von WhatsApp niemals freigegeben wurde, sondern nur auf speziellen APK-Download-Portalen als Entwicklerversion zur Verfügung stand. Bei der über offizielle Quellen verfügbaren Version werden die Gespräche NICHT mitgeschnitten. Sollten Sie über Version 2.12.45 verfügen, so empfehlen wir dringend, sich das offizielle Update bei Google Play oder im App-Store herunterladen.