Thüringens Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, hat vor nun knapp einem Jahr als erster Landesbeauftragter für den Datenschutz ein Internetforum für Krankenhäuser geschaffen. Das Forum findet sich auf den Seiten des TLfDI.
DATENSCHUTZ-FORUM FÜR KRANKENHÄUSER
Seit dem 9. Dezember 2015 haben Thüringens Krankenhäuser nun schon die Möglichkeit sich in dem speziellen Forum anzumelden. Dieser Dienst ist dabei nur für Mitglieder zugänglich, die von der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft autorisiert wurden. Das Forum soll den Krankenhäusern in Thüringen die Möglichkeit bieten, sich anonym an den TLfDI zu wenden und aus den Erfahrungen und Anfragen der anderen Foren-Nutzer zu profitieren. Entstanden ist es in Kooperation des TLfDI mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V.
SINN UND ZWECK
Es handelt es sich dabei um ein geschlossenes Forum, das nur für erfolgreich registrierte und freigegebene Thüringer Krankenhäuser, zugänglich ist. Die Krankenhäuser haben sich zuvor über die LKHG autorisiert. „Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. unterstützt die Einrichtung dieses Forums. Die Thüringer Krankenhäuser können sich nunmehr bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen schnell und unkompliziert an den Landesdatenschutzbeauftragten Thüringens wenden“, so Michael Lorenz. „Nur so werden die bisweilen komplexen Schwierigkeiten offen angesprochen und gemeinsam auf einen guten Weg zur Heilung gebracht“, sagte Hasse.
ZUKUNFTSWEISENDER SERVICE
Offensichtlich ist der Bedarf für diesen Service im Gesundheitswesen groß. „Ich empfange Signale, dass Krankenhäuser auf dieses Forum warten – gut; unser Angebot ist gemacht“, so Hasse. Damit ist Thüringens oberster Datenschützer der erste Landesbeauftragte der einen solchen Service zur Verfügung stellt. Vielleicht nimmt sich dies der ein oder andere seiner Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern zum Vorbild. In allen anderen Fällen steht Ihnen aber immer auch Ihr Datenschutzbeauftragter Frage und Antwort.