Die Steuererklärung in Papierform ist mittlerweile verpflichtend. Steuerpflichtige können sich von der Pflicht einer elektronischen Steuererklärung nur schwer befreien lassen und sind für die Sicherheit auf ihren Computern selbst verantwortlich. Jörg Treppner, Partner von AJT Neuss, weiß aus eigener Berufserfahrung zu berichten, dass Finanzämter bei Ermessensentscheidungen gerne zu Ungunsten des Datenschutzes entscheiden.
PFLICHT ZUR ELEKTRONISCHEN ÜBERMITTLUNG
Und ist die Angst vor Datenklau auch noch so groß: Es gibt scheint’s keine Ausnahme von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuerunterlagen für Freiberufler und Gewerbetreibende. Ein selbstständig tätiger Ingenieur hatte für sein Recht auf Datenschutz geklagt und war dazu durch die Instanzen gegangen. Abschließend nahm das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt Stellung: Es gibt keine Abgabemöglichkeit für Steuererklärungen in Papierform. Der engagierte Datenschützer hatte sich auf den Whistleblower Edward Snowden berufen und geltend gemacht, dass ein sicherer Umgang mit seinen Daten überhaupt nicht möglich sei.
STEUERPFLICHTIGE SIND SELBST VERANTWORTLICH
Zudem wollte er ausschließen, das Steuersoftware auf seinem Rechner ein Eigenleben entwickeln und Dritten Möglichkeiten eröffnen könnten, ihn auszuspionieren. Allerdings: Eine Befreiung von der Pflicht gibt es nur, wenn eine elektronische Steuererklärung wirtschaftlich oder persönlich nicht zuzumuten ist. Dies schloss das zuständige Finanzamt aber ebenso aus, wie das letztendlich mit der Klage befasste Finanzgericht Baden-Württemberg. Die Richter befanden, dass Steuerpflichtige für die Sicherheit auf ihren eigenen Computern selbst verantwortlich seien und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen könnten. Die Software des Finanzamtes sei zertifiziert und nicht grundsätzlich verdachtsbehaftet: Konkrete Sicherheitslücken seien weder bekannt noch erkennbar.
KÄMPFEN FÜR DATENSCHUTZ
Eine Revision beim Bundesfinanzhof ist ausgeschlossen, eine Zulassungsbeschwerde hat nach aktuellem Stand der Dinge wenig Aussichten auf Erfolg. Steuerberater Treppner, der als Partner von AJT Neuss in Partnerschaftsgesellschaft mit erfahrenen IT-Rechtsanwälten arbeitet: „Datenschutz soll und muss ernst genommen werden. Gern prüfen wir Anträge aus persönlicher Unzumutbarkeit, weisen aber darauf hin, das Finanzämter unserer Erfahrungen nach bei Ermessensentscheidungen eher gegen den Datenschutz entscheiden!“ Aber, so IT-Experte Jens Schulte-Bromby: „Für sein Recht auf Datenschutz muss man eben kämpfen, wir prüfen auf den Fall Ihre Möglichkeiten und empfehlen ein sinnvolles und realistisch Erfolg versprechendes Vorgehen!“