Der Digitalverband Bitkom hat sich mit dem Thema Gesundheitsapps beschäftigt und dazu ein Positionspapier veröffentlicht. Studien belegen, dass es mittlerweile über 100.000 Gesundheits-Apps gibt wobei ca. 500 Millionen Smartphone Besitzer solche Apps installiert haben.
ORIENTIERUNG
Laut Bitkoms Positionspapier Sind einheitliche Kriterien bei der Bewertung eine Grundvoraussetzung. Die Kernfragen sollten daher heißen: „1. Wie lässt sich ein für Anbieter, sowie Kassen und Anwender nachvollziehbarer Prozess etablieren, der den Marktzugang aus Sicht der Anbieter so einfach wie möglich macht und aus Sicht der Kassen und Anwender so zuverlässig und sicher wie nötig? 2. Wie lässt sich ein globaler Markt regional oder sogar national sinnvoll bewerten oder regulieren ohne massive Wettbewerbsnachteile für die regionalen und nationalen Anbieter zu schaffen? 3. Wie kann man sich als Patient über die Qualität und Zuverlässigkeit der Apps informieren und welche Vorgaben mit Blick auf den Datenschutz sind sinnvoll?“
BEWERTUNGSPROZESS
Bitkom erklärt, dass „eine Selbstbeschränkung bei der Bewertung und Regulierung notwendig und auch umsetzbar ist. Die Trennung in Gesundheitsapps für den ersten Gesundheitsmarkt einerseits und Fitness/Wellness-Apps für den zweiten Gesundheitsmarkt andererseits bietet sich hier als Unterscheidungsmerkmal an. Im ersten Gesundheitsmarkt bietet dann z.B. die mögliche Kassenerstattung als verständliches Signal für die Versicherten. Bislang gibt es allerdings noch keinen geregelten Eintritt in diesen Markt.“
Ein möglicher Bewertungsprozess könnte daher folgendermaßen aussehen:
„1.Kriterien
Folgende Kriterien empfiehlt es sich, in der Bewertung von Apps zu berücksichtigen
Medizinische Wirksamkeit/Nutzen
Regulatorische Anforderungen (Medizinproduktgesetz)
Datenschutz (Erhebung, Speicherung, Zugriff, Nutzung)
IT-Sicherheit & Qualität (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit)
Support/Nutzerbetreuung für die innovative Technologie
2. Unabhängige Bewertung (3 Monate max)
Im weiteren Prozess bedarf es einer unabhängigen Prüfung der vorgenannten Kriterien durch eine unabhängige
Prüfeinrichtung. Unerlässlich ist, dass diese Prüfung maximal 3 Monate andauert, denn gerade für Gründer ist jeder Monat kritisch.
3.Pilotphase, um Mehrwert in der Versorgung zu zeigen (12 Monate) inkl. Preisfindung
Im Anschluss an eine Pilotphase, z.B. 12 Monate, in der Patienten eine App, die grundsätzlich aus Sicht einer
Krankenkasse einen hinreichenden Mehrwert, können deren Versicherte eine entsprechende App nutzen. Im
Anschluss an diese Testphase steht es anderen Kassen frei, die entsprechende App ohne erneute Prüfung ebenfalls im Rahmen der Regelversorgung anzubieten.“
ANERKENNUNG DER PRÜFUNGEN
Da die App-Entwickler Selektivverträge mit den einzelnen Krankenkassen abschließen, bedeutet dies, dass die positive Entscheidung von Krankenkasse A nicht zwangsläufig Auswirkung auf die Entscheidung von Krankenkasse B hat: „Vielmehr erfolgt eine erneute und leider auch von der ersten Prüfung abweichende zweite und bei einer dritten Kasse dritte Prüfung. Das bindet sowohl in den Kassen selbst und erst recht bei Start-ups unnötig Ressourcen.“ Aus diesem Grund empfiehlt Bitkom dass ein Verfahren der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Krankenkassen installiert werden sollte.