Seit einem Jahr befindet Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus. Der Alltag wurde hart eingeschränkt, Homeoffice bei vielen Unternehmen eingeführt und die Kontaktnachverfolgung wurde zum obersten Gebot eisgerufen, um Gesundheitseinrichtungen und Risikogruppen zu schützen. Auch führte uns die Pandemie vor Augen, dass wir vor allem beim Thema Digitalisierung stark nachrüsten müssen, um im europäischen Durchschnitt überhaupt mithalten zu können. Mit der Corona-Warn-App und der luca App steuerte man zumindest funktionierende Ideen zur digitalisierten Kontaktnachverfolgung bei. Viele Dinge funktionierten nur schleppend und nicht in dem Tempo, welches sich der Großteil wünschte. Für die viele Fehltritte und die vielen Negativ-Schlagzeilen musste ein Schuldiger gefunden werden: Der Datenschutz. Der Datenschutz würde die effektive Bekämpfung der Pandemie blockieren. In Wirklichkeit erlaubt das Datenschutzrecht die Datenverarbeitung zur Pandemiebekämpfung.
Die lebenswichtigen Interessen der Menschen stehen in der Pandemie an erste Stelle oder sollten es zumindest. Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht das so. Als ein Beispiel für ein solches Interesse nennt die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich die „Überwachung von Epidemien“. Wenn Impfen, Testen und Kontaktverfolgung nicht wie gewünscht funktionieren, ist dies also nicht die Schuld des Datenschutzes.
DATENSCHUTZ ALS LETZTES GRUNDRECHT?
Die Einschränkungen der Grundrechte sind das Thema einer jeden Diskussionsrunde. Ob am Abend in den bekannten Talk-Shows, am Arbeitsplatz oder den wenigen privaten Treffen, die noch gestattet waren, überall war und ist das Thema omnipräsent. Das einzige was nach einigen Aussagen von unseren Grundrechten übrig blieb, sei der Datenschutz. Der Datenschutz sei Schuld an vielen Toten in der Pandemie. Vielmehr haben Datenschutzaufsichtsbehörden und Datenschützer in dieser Sondersituation in zahlreichen Fällen Flexibilität gezeigt, um Leben zu retten. Datenschutz steht daher der Bewältigung der Coronakrise nicht entgegen, viel mehr ist ein lösungsorientierter Ansatz das große Ziel. Ein zentraler Bausteine der Grundrechte ist der Datenschutz. In Krisensituationen wird oftmals nur reagiert um Brände zu löschen. Sicherlich nichts verwerfliches bei vielen Lösungen auf Kompromisse zusetzen, auf welche nur kurzweilig zurückgegriffen werden sollte. Viele Verantwortliche musste handeln und griffen auf verfügbare Ressourcen und Tools zurück, um den Arbeitsalltag am Laufen zu halten und trotzdem der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Datenschutz stand da nicht im Vordergrund. „Die Datenschutzbeauftragten konnten viele der angewendeten Videokonferenzsysteme und Homeoffice-Verfahren nicht gutheißen, haben sie aber bis heute geduldet, etwa um die Beschulung der Kinder auch in der Pandemie weiter zu ermöglichen.“
EINSCHRÄNKUNG DES DATENSCHUTZES
Verfolgt man die Möglichkeiten zeitgleich die Verbreitung des Virus zu verhindern und trotzdem einigermaßen normal leben zu können, dann muss man nur auf den letzten Sommer zurückblicken. Der Zwang bei Besuchen der Gastronomie oder Kunst- und Kulturstätten seine privaten Kontaktdaten angeben zu müssen, widerspricht der eigenen iinformationellen Selbstbestimmung und wurde dennoch zur Kontaktnachverfolgung praktiziert und von Datenschützern konstruktiv begleitet, dass zumindest ein bisschen Lebensgefühl möglich ist. Auch die Entwicklung von Apps, welche den Papierwahn ersetzen sollen, wird von Datenschützern unterstützt. Auch werden hier oft Augen zugedrückt, um die Digitalisierung nicht vollkommen auszubremsen. Hier herrschen viele Defizite, auf welche laufend hingewiesen wird und trotzdem wird dies nicht von den Aufsichtsbehörden sanktioniert, da weiteres Ausbremsen uns vermutlich bald rückwärts fahren lässt.
„Die Zielsetzung der Corona-Warn-App entstammt nicht dem Datenschutz, sondern dem Wunsch der Gesundheitspolitik, neben den bestehenden Mitteln der Gesundheitsämter ein zusätzliches Instrument zu etablieren, Infektionen zu bekämpfen. Datenschutzüberlegungen kamen erst danach, als es darum ging, wie dies zu realisieren sei. Frankreich, Australien und Norwegen haben eine Lösung gewählt, die Daten der Infizierten zentral speichert – mit dem Ergebnis, dass diese Versuche am mangelnden Vertrauen der potenziellen Nutzenden gescheitert sind. In Deutschland hat der dezentrale Ansatz, der die Identifikationsdaten des Infizierten nicht preisgibt, Vertrauen erzeugt. Er hat zumindest dazu geführt, dass etwa 27 Millionen Menschen die App nutzen und über 300.000 Infizierte ihre Kontaktpersonen gewarnt und damit viele weitere Infektionen vermieden haben. Die Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen auch eine weitere Ausweitung der Funktionen der App.“
FAQ ZU DATENSCHUTZ IN DER PANDEMIE
Viele deutsche Aufsichtsbehörden veröffentlichten im Zuge der Corona-Pandemie einige FAQs, welche vor allem für Unternehmen sehr hilfreich sein können. Auch Projekt29 hat viele dieser FAQs gebündelt und hier in diesem Blog veröffentlicht. Hier finden Sie die notwendigen und hilfreichen Links aufgelistet:
- https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Corona-Pandemie-und-Datenschutz/FAQ-Corona-1.pdf
- https://www.lda.bayern.de/de/thema_corona_gastronomie.html
- https://www.lda.bayern.de/de/thema_corona_test.html
- https://www.projekt29.de/stellungnahme-der-dsk-kontaktnachverfolgung-in-zeiten-der-corona-pandemie/
- https://www.projekt29.de/bfdi-pressemitteilung-datenschutz-bei-corona-warn-app-ausreichend/
- https://www.projekt29.de/keine-vorratsdatenspeicherung-durch-oeffentliche-stellen-wegen-corona-pandemie/
- https://www.projekt29.de/corona-baylfdi-gibt-informationen-zur-verarbeitung-von-personenbezogenen-daten-durch-arbeitgeber-und-dienstherren/