Für bestimmte Facebook-interne Anwendungen hat Facebook zum 31.08.2020 eine Zusatzvereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in Kraft treten lassen. Hierzu hat die IT-Recht-Kanzlei (Originalartikel) eine neu angepasste Datenschutzerklärung für Facebook Fanpages veröffentlicht. Für PRIVACYSOFT und Projekt29 Kunden steht ein angepasstes Muster in der Datenschutz-Management-Software PRIVACYSOFT im Laufe des Tages im Dokumenten-Modul zur Verfügung. Natürlich können Sie sich diesbezüglich auch direkt an Ihren P29-Datenschutzbeauftragten wenden, der Ihnen hier das Dokument zur Verfügung stellt.
GEMEINSAME DATENVERANTWORTLICHKEIT VON FANPAGE-INHABERN UND FACEBOOK
Auf Facebook bewegen sich Seitenbetreiber datenschutzrechtlich stets im Bereich einer sog. „gemeinsamen Verantwortlichkeit“.
Mit Urteil vom 05.06.2018 (Az. C-210/16) hatte der EuGH entschieden, dass für Daten, die beim Besuch einer Facebook-Seite verarbeitet werden, eine geteilte Verantwortlichkeit zwischen Fanpage-Inhaber und Facebook für die Datenhandhabung besteht – und zwar unabhängig davon, ob der Fanpage-Inhaber die von Facebook über Seitenbesucher generierten Daten tatsächlich selbst nutzen kann.
Die gemeinsame Datenverarbeitung fordert nach Art. 26 DSGVO den Abschluss einer Vereinbarung, in welcher die Verteilung der Pflichten nach der DSGVO verbindlich festgelegt werden.
Auf das EuGH-Urteil reagierte Facebook damals mit der Bereitstellung eines „Page Controller Addendums“, welches die Anforderungen an die Vereinbarung zwischen gemeinsamen Verantwortlichen erfüllen sollte.
ZUSATZVEREINBARUNG FÜR DIE GEMEINSAME VERANTWORTUNG IST ZUM 31.08.2020 IN KRAFT GETRETEN
Zum 31.08.2020 hat Facebook aber nachgerüstet und eine Zusatzvereinbarung für die gemeinsame Verantwortung in Kraft treten lassen. Von dieser Zusatzvereinbarung erfasst werden bestimmte Facebook-Produkte, etwa die sog. „Facebook-Business-Tools“. Ziel der Vereinbarung ist, die Verarbeitungshoheit bei Nutzung dieser Dienste durch den Seitenbetreiber in Bezug auf die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Fanpage-Inhabern und Facebook inhaltlich eindeutig zu definieren.
Im Rahmen der notwendigen Informationen über die gemeinsame Verantwortlichkeit innerhalb ihrer Datenschutzerklärungen müssen Facebook-Seitenbetreiber auf die neue Zusatzvereinbarung unbedingt Bezug nehmen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren P29-Berater!