Seit einigen Tagen kann man auf den Seiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit eine Broschüre zur EU-Datenschutzgrundverordnung herunterladen, die den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Behörden und interessierten Fachkreisen mit der Thematik vertraut machen soll.
ZIEL DER BROSCHÜRE
Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird aller Voraussicht nach Mitte 2018 Geltung erlangen und die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ersetzen. Die Broschüre soll nun „dazu beitragen, einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere über deren Grundprinzipien und die wesentlichen Neuerungen zu vermitteln. Sie enthält den Verordnungstexts owie eine kurze Einführung in die nicht einfache Materie.“
GRUNDPRINZIPIEN DES DATENSCHUTZRECHTS
Hier stellt die Broschüre die grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes in ihrer Relevanz für die neue Verordnung noch einmal vor: Datensparsamkeit, Zweckbindung, Sicherheit, Betroffenenrechte, Aufsicht, Durchsetzung und natürlich auch die Übermittlung in Drittstaaten. Wie ist der aktuell Stand um diese Prinzipien und wie die Rechtslage.
WAS IST NEU?
Kapitel 3 der Broschüre geht auf die Neuerungen ein, die die EU-DSGVO mit sich bringt: Das Marktortprinzip das für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sorgen wird. Eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung in der Europäischen Union, die „eine einheitliche Entscheidung der Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Rechtsanwendung“ garantieren soll. Dazu zählt z. B. der „One-Stop-Shop-Mechanismus“ der es für Unternehmen, die Niederlassungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten führen und dort Datenverarbeitung betreiben, einfacher als
bisher macht, ihre datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zu klären.
TOMs WERDEN IMMER WICHTIGER
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt die Bedeutung der technischen und organisatorischen Maßnahmen weiter in den Mittelpunkt. „Hierzu zählen die Regelungen zu Privacy by Design/Privacy by Default, zur Auftragsdatenverarbeitung, zu Meldungen über Datenschutzverletzungen, zur Datenschutz-Folgenabschätzung und zu den betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten. Zudem stärkt die Datenschutz-Grundverordnung die Selbstregulierung durch die Verantwortlichen.“
DAS…UND NOCH MEHR!
Aber damit nicht genug. Auch zu „Verarbeitung besonders sensibler Daten“, „Beschäftigtendatenschutz“, „Kirchen und Religionsgemeinschaften“, „Medienprivileg“ und anderen Anwendungsbereichen gibt es Informationen wie diese demnächst in Zusammenhang mit der Verordnung zu sehen sind. Schließlich liefert die Broschüre noch einen Ausblick und Rahmenbedingungen für die nationale Umsetzung. Die vollständige deutsche (informelle) Fassung ist als Anhang in der Broschüre direkt mit verfügbar.