SCHON DER UMFANG ERSCHLÄGT EINEN
Alleine der Umfang der neuen AGB raubt einem jegliche Energie, diese jemals zu lesen. Auf knapp 100 Seiten in kryptischstem Juristendeutsch präsentiert PayPal seine Bedingungen. Selbst die Zusammenfassung der Aktualisierung durchzulesen dauert wohl länger als die ersten beiden Bände Tolkiens „Herr der Ringe“.
VERSTÖSSE GEGEN DATENSCHUTZRECHT
Wer sich aber dann doch mal die Mühe macht sich da durchzubeissen, der findet durchaus Verstöße gegen das europäische Datenschutzrecht:
Die werbliche Nutzung personenbezogener Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Betroffenen zulässig. Die neuen PayPal AGB treten jedoch ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer inkraft, weshalb viele die Änderungen gar nicht wahrnehmen werden.
Der Nutzer bleibt hier unmöglich Herr seiner Daten. Dazu müsste er umfassend über die im Unternehmen erfolgte Datennutzung und –verarbeitung informiert werden.
UND NUN?
PayPal gibt seinen Nutzern weder die Möglichkeit zum Widerspruch, noch eine Opt-Out-Möglichkeit. Wer PayPal weiterbenutzt soll den Änderungen stillschweigend zustimmen – wem sie nicht passen, soll sich eben abmelden. Es besteht allerdings eine wirtschaftliche Abhängigkeit vieler (vor allem gewerblicher) Nutzer von PayPal. Unmengen Webshop-Betreiber wickeln mittlerweile den Großteil ihres Zahlungsverkehrs über PayPal ab. Hier ist ein Ausstieg gar nicht ohne weiteres machbar. Es bleibt abzuwarten, wie die Nutzer auf die Änderungen reagieren und ob vielleicht auch die zuständige luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD Maßnahmen einleiten wird.
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