Frans Timmermanns, Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Andrus Ansip, Vize-Präsident verantwortlich für den digitalen Binnenmarkt und Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung haben gestern ein gemeinsames Statement zur Datenschutzgrundverordnung abgegeben.
DAS STATEMENT
„Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Annahme der neuen Datenschutzregeln des Europaparlaments, nachdem der Rat diese bereits letzten Freitag angenommen hatte. Die heutige Abstimmung war ein großer Schritt und der Höhepunkt von vier Jahren harter Arbeit des Parlaments, des Rates, der Gewerbevertreter, Bürgergesellschaften und anderer Interessengruppen.
Die neue Gesetzgebung wird dafür sorgen, dass die fundamentalen Rechte des Datenschutzes für alle garantiert werden. Die Verordnung wird dabei helfen den digitalen Markt in der EU zu stimulieren indem das Vertrauen der Konsumenten in Online-Dienstleistungen gestärkt und Unternehmen eine rechtliche Sicherheit gegeben wird, die auf klaren und einheitlichen Regeln beruht.
Die Datenschutz Richtlinie für Polizei und Gerichtsbarkeiten garantiert ein hohes Maß an Datenschutz während sie gleichzeitig die Kooperation in Europa im Kampf gegen Terror und schwere Straftaten verbessert.
Diese Neuregelungen kommen genau zur rechten Zeit, da die kürzlichen Terroranschläge in Paris und Brüssel zeigen, dass hier eine bessere Kooperation wichtiger denn je ist.
Diese Regelungen sind zum Wohle aller EU-Bürger. Jeder Einzelne muss gestärkt werden: Er bzw. Sie muss wissen was seine bzw. ihre Rechte sind und wie man diese verteidigt wenn man das Gefühl hat, dass sie nicht respektiert werden.
Unsere Arbeit, für erstklassige Datenschutzregeln die dem höchsten Sicherheitsstandard der Welt entsprechen zu sorgen, ist erfolgreich abgeschlossen.
Nun müssen wir alle zusammenarbeiten um diese neuen Standards europaweit zu implementieren, damit Bürger und Unternehmen deren Vorteile so schnell wie möglich genießen können.“
DER HINTERGRUND
Der ursprüngliche Vorschlag für eine Neuregelung geht bereits bis ins Jahr 2012 zurück. Die Datenschutzgrundverordnung ersetzt die aktuellen Datenschutzregelungen in Europa die ins Jahr 1995 zurückreichen. Sie wird ab 2018 verbindlich gültig in allen EU-Mitgliedstaaten, wobei diesen 2 Jahre Zeit bleibt diese und die Richtlinie für Polizei und Justiz, umzusetzen. Hierbei will die EU-Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten um eine korrekte Implementierung auf nationaler Ebene zu gewährleisten.
DIE EU INFORMIERT
Die Europäische Kommission stellt im Zuge der Datenschutzgrundverordnung eine Vielzahl an FAQ-Dokumenten und Leitfäden zur Verfügung. Was sind die Vorteile? Wie sollen Bürgerrechte gestärkt werden? Wie soll der Datenschutz bei neuen Technologien aussehen? Diese und viele andere Fragen finden HIER ihre Antwort. Ein weiteres ausführliches Q&A zum Thema stellt die Europäische Kommission in einem Memo zur Verfügung.