Der Düsseldorfer Kreis als Gemeinschaft der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich stellt den Versicherungen zusammen mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) eine Mustererklärung zum Thema Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung zur Verfügung.
DIE SCHWEIGEPFLICHENTBINDUNG
Versicherungen verlangen von Patienten sogenannte Schweigepflichtentbindungserklärungen. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist für Versicherungen aber nur zulässig, wenn die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist UND der betroffene Patient seine Einwilligung erteilt hat.
WARUM EINE SCHWEIGEPFLICHTENTBINDUNG?
Versicherer wollen das zu versichernde Risiko richtig einschätzen können. Hierbei spielen auch die Vorerkrankungen eine Rolle bei der Frage, ob und zu welchen Bedingungen jemand versichert wird. Im Antragsformular wird deshalb nach Krankheiten, Beschwerden, und Untersuchungen und Behandlungen in der Vergangenheit gefragt. Mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung kann die Versicherung dies direkt bei Ihrem Arzt erfragen und prüfen, ob dies mit Ihren Angaben übereinstimmen. Meist prüft die Versicherung aber erst im Versicherungsfall ob Ihre eigenen Angaben mit Ihrer Patientenakte übereinstimmen.
MUSTERVORLAGE
Die von der GDV und dem Düsseldorfer Kreis 2012 erarbeitete Vorlage bietet dem Versicherten die Möglichkeit in unterschiedliche Punkte einzuwilligen. Dies beinhaltet die Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten, Erklärungen im Todesfall, Weitergabe an Stellen außerhalb der Versicherung und Speicherung der Daten falls der Vertrag nicht zustande kommt. Seit der Veröffentlichung sollten keine anderen Vorlagen mehr im Einsatz sein, denn die „Versicherungsunternehmen [waren] aufgefordert, die bisherigen Einwilligungstexte zeitnah durch neue zu ersetzen, die der Mustererklärung entsprechen.“