In seinem 25. Tätigkeitsbericht enthüllt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wieso die „Online-Status Anzeige“ bei Xing plötzlich wieder verschwunden war.
ZWEIFELHAFTE FUNKTION
Wie Prof. Dr. Johannes Caspar in seinem Bericht erklärt, wurde die Funktion „Weitere interessante Mitglieder, die gerade erst bei XING eingeloggt waren“ wieder deaktiviert. Sie erlaubte es Nutzerinnen und Nutzern mit einem Premiumkonto zu sehen, welche Mitglieder sich aktuell eingeloggt hatten um diese dann zu kontaktieren.
KLARER VERSTOSS
Caspar sah darin einen Verstoß gegen die Pficht von XING, gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 TMG das Fernmeldegeheimnis i.S.d. § 88 TKG bezüglich der anfallenden Nutzungsdaten zu wahren.
„Denn für die Veröffentlichung des Login-Status existiert keine Rechtsgrundlage. Der Login-Status ist ein Nutzungsdatum gemäß § 15 Abs. 1 TMG. Dessen Verwendung unterliegt einer strengen Zweckbindung. Für die Erbringung des Dienstes durch XING ist diese Mitteilung nicht erforderlich. Auch die Erwähnung der entsprechenden Funktion in den AGB des Dienstanbieters konnte nicht zur Bejahung der Erforderlichkeit i.S.d. Nutzungsverhältnisses führen. Denn § 15 Abs. 1 TMG ist eng auszulegen und orientiert sich an dem konkreten Erfordernis zur (technischen) Erbringung des Dienstes. Andere gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen waren nicht ersichtlich.“
EINWILLIGUNG LAG AUCH NICHT VOR
Auch eine explizite, den Anforderungen des § 4a BDSG bzw. § 13 Abs. 2 TMG entsprechende Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer lag nicht vor. Hier stellt Caspar nochmal deutlich klar: „Ein Verweis in den AGB reicht bereits aus formalen Gründen nicht als Einwilligung aus. Die Klausel war nicht hervorgehoben und als Einwilligungserklärung nicht eindeutig zu erkennen.“ Dank dieses rechtlichen Hinweises wurde die Funktion bei Xing umgehend deaktiviert.