Wie heise.de berichtet, erfolgte nun nach über einem Jahr dauernden Verhandlungen, die Aufsichtsbehörden und Automobilindustrie darauf geeinigt, dass sämtliche Daten, die in einem Fahrzeug anfallen, als personenbezogen gelten, sobald sie mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind.
GEMEINSAME POSITION
Die gemeinsame Position zu dieser Thematik bedeutet, dass zukünftig auch technische Daten, wie z. B. Füllstand oder Durchschnittsgeschwindigkeit datenschutzrelevant sind. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben hierzu eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Wie der Bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Kranig gegenüber heise erklärte, sei damit ein „erster großer Aufschlag“ gemacht worden.
PRIVACY BY DESIGN
Die Erklärung nimmt auch die Hersteller in die Pflicht: „Auch wenn die Hersteller bei ‚Offline‘-Autos regelmäßig mangels Erhebung nicht bereits beim ‚Entstehen‘ der Daten verantwortliche Stelle sind, trifft diese unter anderem nach dem Gedanken ‚Privacy by Design‘ dennoch eine Verantwortung im Hinblick auf den Datenschutz.“ Dies sei insbesondere relevant da die Hersteller im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten Einfluss auf die zeitlich nach hinten verlagerte Erhebung und Verarbeitung haben. Somit seien bei „Offline-Autos“ die Werkstätten und bei „Online-Autos“ sowohl Hersteller als auch Dienste-Anbieter als „verantwortliche Stellen“ im Sinne des BDSG zu bewerten.
AUSKUNFTSPFLICHT
Automobilhersteller haben somit auch die Pflicht, dem Betroffenen Auskunft über seine über ihn erhobenen und bei ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Hier gilt das Recht der Selbstbestimmung über die eigenen Daten. Die Automobilindustrie reagiert dadurch, dass zukünftig Standardsymbole an der Armatur anzeigen sollen ob das Fahrzeug aktuell vernetzt ist. Dieser Status soll dann jederzeit vom Fahrer ein- oder ausgeschaltet werden können. Selbst eingegebene Daten, wie Telefonkontakte und Navigationsziele sollen vollständig löschbar sein, eingeschränt löschbar hingegen nur diejenigen Daten, die für Garantie, Gewährleistungen und sicheren Fahrzeugbetrieb wichtig sind.