In den Trilogverhandlungen, die am 15. Dezember zu einem Ende kommen sollen, scheinen sich zum Zeitpunkt 4. Dezember die Datenschutz-Hardliner um den Grünen und Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht mit ihren Vorstellungen durchzusetzten.
STRENGE DATENSCHUTZ AUSLEGUNG
Wie man den Trilogverhandlungen entnehmen kann wird zukünftig die nahezu komplette digitale Kommunikation von den staatlichen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. Damit soll dann jedes Cookie, jede Gerätenummer, jede IP-Adresse, also kurzum jedes personenbezogene Datum geschützt werden. Auch zukünftige Technologien wie Smart-TVs, intelligente Fahrzeuge usw. sollen strengstens kontrolliert werden. Die Kategorien „Personendaten“, „Maschinendaten“ und „Sachdaten“ wird es separat nicht mehr geben. Alles wird gleichermaßen geschützt.
ALLE MASCHINENDATEN
Punkt (24) der Fassung zum Stand 4. Dezember sieht inhaltlich (und frei übersetzt) nun so aus:
„Individuen können Online Identifizierungsmerkmale ihrer Geräte, Applikationen, Tools und Protokolle – wie IP-Adressen, Cookies oder Radiofrequenz-Identifikationsmerkmale – zugeordnet werden. Diese hinterlassen Spuren, insbesondere in Kombination mit einzigartigen Identifikationsmerkmalen und anderen Informationen die vom Server empfangen werden, die dazu benutzt werden können um Profile der Individuen anzulegen und sie so zu identifizieren (…)“ Somit bedarf eine Speicherung von jeder Gerätenummer zukünftig eines „berechtigten Interesses“ bzw. einer Einwilligung.
DATENSCHUTZ VS. WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Axel Voss, Albrechts Stellvertreter im EU-Parlament äußert sich aber skeptisch gegenüber der FAZ:
„Auch ich war bis zu diesem Zeitpunkt der Auffassung, dass wir eine gute Datenschutzreform vorbereiten. Dies hat sich nun ins Gegenteil verkehrt. (…) Wir können auf Big Data nicht verzichten, weil wir uns sonst gegenüber einer Entwicklung verschließen, die weltweit schon längst begonnen hat (…) Meiner Überzeugung nach muss ein zukunftsorientierter Datenschutz die Privatsphäre schützen. Dies wird aber mit dem Kriterium der Einwilligung nicht gelingen, da der Einzelne überall dort einwilligen wird, wo er sich einen Vorteil im Alltag verspricht.“