In einem ein Jahr lang andauernden Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und Google wurde jetzt vor dem Kölner Verwaltungsgericht das Urteil gefällt. Dieses verpflichtet den Internetriesen dazu, seinen E-Mail Dienst gmail als Telekommunikationsdienst zu führen.
GMAIL JETZT TELEKOMMUNIKATIONSDIENST
Laut Urteil (Az. 21 K 450/15) vom 11. November muss Google ab sofort den Service gmail als Telekommunikationsdienst anmelden. Google war sich sicher, da man keine Kontrolle über die technische Signalübertragung über das offene Internet habe, dafür auch keine Verantwortung übernehmen könne. Dies aber sei eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes. Die Richter sahen das anders: „Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, ist bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen“.
WEITREICHENDE AUSWIRKUNGEN
Wie die Richter im Urteil bemerken: „Aus der Einordnung von „Gmail“ als Telekommunikationsdienst könnten ggf. weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz entstehen, z.B. im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit“. Dies könnte unter anderem die neue Vorratsdatenspeicherung betreffen. Außerdem wird damit das im Grundgesetz und TKG verankerte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis für gmail ein Stolperstein was das automatisierte Auslesen von E-Mail-Inhalten zu Werbezwecken angeht.
BETRIFFT DAS JETZT ALLE E-MAIL ANBIETER
Hier muss man davon ausgehen, dass Google in Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gehen wird. Sollte aber auch auf höheren Instanzen gegen den US-Konzern entschieden werden, so wäre das durchaus wahrscheinlich. Aber nicht nur GMX, hotmail, Freenet, web.de und Konsorten würde dies betreffen, sondern möglicherweise auch andere Online-Dienste wie z. B. Facebook oder deren Tochter WhatsApp. Es bleibt also spannend was hier demnächst noch passiert.