Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende. Die Weihnachtsfeiertage sind gut überstanden und Sylvester steht vor der Tür. Was wird uns das Thema Datenschutz in 2016 bringen? Im Folgenden ein kleiner Ausblick was uns in den nächsten Monaten erwarten bzw. beschäftigen wird…
SAFE HARBOR NACHFOLGE?
Wie schnell wird es kommen, das Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor? Eine vertretbare Rechts(un)sicherheit durch die Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules ist laut Artikel-29-Datenschutzgruppe ja nur noch bis Ende Januar 2016 gegeben. Danach werden keine Augen mehr zugedrückt. Was aber wenn bis dahin der Safe Harbor-Nachfolger noch nicht etabliert ist? Schauen Sie sich mal die Software die in Ihrem Unternehmen verwendet wird genau an? Vermutlich kommt fast alles aus den USA. Hier bleibt es also spannend auch wenn EU-Kommissarin Jourová eine Einigung bis Mitte Januar erwartet. Denn eine Situation in der sämtliche Unternehmen Deutschlands ca. 80 Prozent ihrer Software abschaffen bzw. austauschen müssen kann nicht die Lösung sein.
EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
Mit dem Ende der Triloggespräche am 16. Dezember ist die EU-Datenschutzgrundverordnung quasi beschlossene Sache. Hier wird sich auch bald zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bemerkbar machen. Sie sollten deshalb zeitnah mit Ihrem Datenschutzbeauftragten über die Umsetzung sprechen. Tritt die Verordnung doch erst 2018 in kraft, so sollte man die Zeit bis dahin schon sinnvoll nutzen um sich mit Änderungen vertraut zu machen und mögliche Ansätze im Unternehmen zu installieren.
DATENSCHUTZ ALS OBERSTE BUNDESBEHÖRDE
Andrea Voßhoff, die Bundesdatenschutzbeauftragte, agiert ab kommendem Jahr unabhängiger als zuvor. Ab 2016 ist dieses Amt nicht mehr länger dem Bundesinnenministerium unterstellt. Der Bundesrat hatte dem vom EuGH geforderten Gesetz zugestimmt und somit die Dienstaufsicht des Ministeriums beendet. Somit wird der Position des Bundesdatenschutzbeauftragten der Status einer obersten Bundesbehörde gewährt. Darüber hinaus werden dem Amt weitere 7,5 Stellen und zusätzliche 500.000 Euro an Personalbudget zugesprochen.
FROHES NEUES JAHR
Hiermit möchten wir allen Lesern dieses Blogs, all unseren Kunden und Partnern und allen Menschen aller Nationen und jeder ethnischen Herkunft ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2016 wünschen.
Frohes Neues Jahr – Happy New Year – Bonne Année – Buon Anno – Feliz Año Nuevo – Onnellista uutta vuotta – 明けましておめでとうございます – С новым годом