Die Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“, die von IBM und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbaucherschutz betrieben wird, hat jetzt ein Muster für eine – nur eine Seite lange – Datenschutzerklärung veröffentlicht.
DIE PLATTFORM
Die Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucher- und Datenschutzorganisationen sowie Institutionen aus dem Justizbereich. Sie teilt sich arbeitstechnisch in die zwei Untergruppen „Privacy by Design/Datenschutz durch Technik“ und „Verbrauchersouveränität und Transparenz“ auf.
RUF NACH TRANSPARENZ
Damit die Verbraucher Herr über ihre Daten bleiben, bedarf es transparenter und verständlicher Datenschutzerklärungen. Somit wächst laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auch das Vertrauen zwischen den Unternehmen und Verbrauchern. Datenschutzerklärungen sind oft zu lang, kompliziert und für den Otto-Normalverbraucher zu unverständlich formuliert. Darum werden diese oft gar nicht gelesen oder bestenfalls kurz überflogen.
DIE LÖSUNG – DER „ONE-PAGER“
Wie es auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt: „Informationen zur Datenverarbeitung sollen bei digitalen Angeboten so aufbereitet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher schnell, einfach und umfassend alle wesentlichen Informationen zu Datenverarbeitung bekommen. Mit dem „One-Pager“ wird eine solche Lösung jetzt vorgelegt.“ Der Einseiter stellt eine reduzierte Eintrittsseite zu den Datenschutzhinweisen dar. Über Links darin kann sich der interessierte Nutzer in die Tiefe klicken und noch detaillierter informieren.
Die Mustervorlage stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz HIER via download zur Verfügung. Eine Erläuterung zur Verwendung findet sich HIER.