Wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seiner Pressemitteilung vom 3. November verlauten lässt, wurde ein hilfreicher Leitfaden veröffentlicht, der den Baubehörden praktische Tipps zum Umgang mit dem Informationszugangsgesetz an die Hand gibt.
WAS IST DAS INFORMATIONSZUGANGSGESETZ?
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Behörden der Gemeinden, Kreisen und Ämtern Zugang zu den Informationen dieser öffentlichen Stellen zu erlangen. Oft werden Informationen z. B. zu Bauakten oder Baulastenverzeichnissen bei Baubehörden angefragt.
ABLAUF IN DER PRAXIS
Wenn bei einer Baubehörde ein Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein eingeht, wird von dieser zuerst geprüft, ob möglicherweise andere Rechtsvorschriften vorrangig zu beachten sind. Hier ist beispielsweise entscheidend, ob der Antragsteller ein Verfahrensbeteiligter oder ein unbeteiligter
Dritter ist. Anschließend wird geprüft, ob z. B. der Schutz personenbezogener Daten oder die Beachtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dem Antrag entgegenstehen. Ein Spezialfall wäre auch, wenn der Zugang zu Unterlagen über sogenannte Umweltinformationen und Emissionen angefordert wird.
DER LEITFADEN SOLL HELFEN
Marit Hansen, die Leiterin des ULD erklärt den Zweck des Leitfadens: „Mit dem Leitfaden werden den Baubehörden praktische Hinweise zum Umgang mit dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein an die Hand gegeben. Bei dem Erstellen des Leitfadens haben wir unsere Erfahrungen aus den Beratungsanfragen zu vielfältigen Fällen einfließen lassen. Ein stetiges Fortschreiben des Papiers ist geplant, um Klarheit in weiteren Anwendungsbereichen des Informationszugangsrechts bei Baubehörden zu erreichen.“