Vergangene Woche fand in Berlin die 13. re:publica statt, die in Deutschland wohl bekannteste Konferenz rund um das Web 2.0. Unter dem diesjährigen Motto tl;dr – too long; didn’t read – ging’s natürlich auch um das Thema Datenschutz, das u.a. Katharina Nocun und Lars Hohl in ihrem einstündigen Vortrag „Best of DSGVO-Armageddon“ verhandelten. Das Inkrafttreten der DSGVO als Weltuntergangsszenario – in puncto Storytelling konnten die Referenten, die von den Skurrilitäten rund um die Datenschutzgrundverordnung berichteten, überzeugen. Was vorher schon klar war, wurde hier wieder einmal deutlich: Datenschutz ist in Zeiten der Aufmerksamkeitsökonomie nur im Zusammenhang mit Skandalen apokalyptischen Ausmaßes oder Massenhysterien interessant. Ach ja, ganz vergessen: lustig geht auch! Dinge, die nicht komisch oder dramatisch erzählt werden können, werden schlichtweg nicht wahrgenommen. Was noch fehlt, ist meiner Meinung nach eine DSGVO-Liebesgeschichte, so richtig schön schmalzig wie „Gut gegen Nordwind“, irgendwas mit einer strengen Landesbeauftragen für Datenschutz und einem sündigen Unternehmer, der rücksichtslos Daten verarbeitet – ohne Einverständnis der Betroffenen. Sie haut ihm auf die Finger, er bereut seinen Datenmissbrauch – zack verliebt! Aber dann vernachlässigt sie seinetwegen ihren Job, Datendiebe kommen ungestört zum Zuge, sie wird arbeitslos und kriminell. Zum Schluss rasen sie auf der Flucht über die Datenautobahn und verunglücken an einer schlecht ausgeleuchteten Stelle des Darknet. Auch Kindern könnte das Thema Datenschutz attraktiver präsentiert werden. In Form einer DSGVO-Kinderkrimireihe zum Beispiel. Band 1: „Datendieben auf der Spur“, Band 2: „In den Tentakeln der Datenkrake“, Band 3: „Zu Besuch auf Schloss Datula“, Band 4: „Die Rückkehr des Suchmaschinenmonsters“ und Band 5: „Im Würgegriff der DSGVO“. Ach, ich schweife ab und alle so: tl;dr.
VIEL LÄRM UM ALTEN WEIN IN NEUEN SCHLÄUCHEN
Doch nicht nur in puncto Unterhaltsamkeit konnten Nocun und Hohl überzeugen. Sie zeigten auch Beispiele aus der Praxis, die eindrucksvoll dokumentierten, wie gegen die DSGVO verstoßen werden kann, etwa im Rahmen einer Einwilligung in die Datenschutzerklärung. Das hat ein Energiekonzern tatsächlich hingekriegt, indem er die Einverständniserklärung mit einem Gewinnspiel (Hauptgewinn: Strom- oder Erdgasabrechnung in Höhe von bis zu 2.000 Euro) kombinierte und damit gegen das Kopplungsverbot verstieß. Eine Einwilligung muss stets freiwillig und ohne Zwang geschehen – und die Kopplung an eine Gewinnchance unterläuft diese Freiwilligkeit nun mal.
Auch Missverständnisse, die seit Einführung der DSGVO medial aufgeblasen wurden, waren Thema, etwa die Meldung der Kölner Boulevardzeitung EXPRESS, die vergangenen Oktober schlichtweg Unsinn verbreitete: „Keine Namensschilder in der Apotheke dank DSGVO – Sie möchten Ihrem Apotheker namentlich für die nette Beratung danken? Wird schwierig, denn die DSGVO verbietet es ihm womöglich, ein Schildchen mit seinem Namen zu tragen. Mindestens 50 Prozent der Buchstaben müssen unkenntlich sein. Bizarr: Erlaubt sind dagegen Kunstnamen wie ‚Mr. Medikationsguru‘.“ Ich weiß ja nicht, was die beim EXPRESSdurch die Nase gezogen haben, aber da es sich um ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers handelt, dass Kundinnen und Kunden Mitarbeiter mit Namen ansprechen können, ist ein Schildchen mit dem Nachnamen natürlich erlaubt, auf den Vornamen sollte im Sinne der Datensparsamkeit allerdings verzichtet werden.
Zusammenfassend stellten die beiden Referenten klar, dass die ganze Hysterie um die DSGVO Unsinn war, da die meisten Vorschriften auch schon vorher, aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder auch aufgrund des kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG), existiert haben. Das KDG kannten Sie noch nicht? Dann muss der Vollständigkeit halber auch schnell noch seine Schwester, die Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) vorgestellt werden. Weil die katholische Kirche bei der Neuregelung des kirchlichen Datenschutzes übrigens übersehen hat, sich selbst die Veröffentlichung von Livestreams zu erlauben (Medien wurde dieses Recht zum Beispiel eingeräumt), mussten einige Bistümer im Zuge der neuen Gesetzeslage auf die Übertragung eines Livestreams verzichten.
DUNKLE MUSTER BEI GOOGLE
In einem Interview zum Thema Datenschutz stand auf der re:publica der Kommunikations- und Medienwissenschaftler Ingo Dachwitz als Experte zur Verfügung. Er erläuterte u.a. die von der französischen Datenschutzbehörde monierten Mängel bei Google. Da Nutzer weder transparent darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht, noch das Einverständnis der Nutzer in die Datenschutzrichtlinien so richtig nachgewiesen werden kann, wurde eine Rekordstrafe in Höhe von 50.000.000 Euro verhängt. Okay, für Google finanziell wahrscheinlich kein Beinbruch, sondern eher eine Knöchelprellung, aber immerhin ein klares Signal.
Auch die Dark Patterns, die „dunklen Muster“, bei Google wurden angeprangert. Diese „Antimuster“ werden bewusst eingesetzt, um den (auf Anstrengungsvermeidung bedachten) Konsumenten zu manipulieren. Bei Google sind die datenschutzfreundlichsten Einstellungen sehr gut versteckt, was die Verbraucherschutzbehörden mehrerer europäischer Länder Alarm schlagen ließ. Sie prangern die Designpraktiken von Google an, die nicht dem Grundsatz der DSGVO nach Privacy by Design (Datenschutz durch Technikgestaltung) und Privacy by Default (Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen) entsprächen.
Das Thema Datenschutz passte allein schon wegen des Mottos „too long; didn’t read“ perfekt auf die re:publica: Wer liest denn bitte ellenlange Datenschutzerklärungen und über 750 Wörter umfassende Datenschutzkolumnen?