Wie die Schwäbische Zeitung online berichtete hatten drei Münchner Stadträte der Fraktion Bürgerliche Mitte, Freie Wähler und Bayernpartei beantragt, das zukünftig Hundekot mithilfe einer DNA-Analyse dem Tier und somit auch seinem Halter zugeordnet werden soll. Auf diese Weise will man die Halter, die die „Tretminen“ nicht entfernen zur Kasse beten.
IM AUSLAND SCHON GESEHEN
Wie die „Zeit“ berichtet ist dies durchaus im Ausland schon üblich. So gäbe es bereits heute Städte, wie London, Neapel oder auch in den USA, wo dies bereits Gang und Gebe ist um dem Hundehalter, der seinem Liebling in der Öffentlichkeit nicht hinterher putzt, ein Bußgeld aufzubrummen.
WENIG SINNVOLLE IDEE
Selbst wenn man den Datenschutz mal außen vorlässt, so ist dies wohl kostentechnisch schon wenig erfolgsversprechend. Da die Einrichtung einer Hunde-Halter-DNA-Datei etwa 200 Euro pro Vierbeiner kosten würde und die DNA-Analyse eines Hundehaufens mit 75 Euro anzusetzen wäre, würde sich ein angemessenes Bußgeld zwischen 30 und 50 Euro dennoch nicht rechnen.
KEINERLEI RECHTSGRUNDLAGE
Das Einrichten einer DNA-Kartei ist nur möglich wenn es dafür ein Bundes- oder Landesgesetz gibt. Da kann man sich auch nicht mit einer kommunalen Satzung dran vorbeischlängeln. Darüber hinaus verbietet auch das bayerische Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der bundesrechtlichen Abgabenordnung ganz ausdrücklich, dass Daten aus den Hundesteuer-Dateien für einen solchen Zweck herangezogen werden können. Schließlich und endlich scheitert es aber auch daran, den Hunden zum Aufbau einer solchen Kartei überhaupt DNA-Proben entnehmen zu dürfen. Denn dafür muss ja der Hundehalter erst mal mitwirken. Um ihn dazu zu verpflichten fehlt jedoch jegliche gesetzliche Grundlage.