Die geplante EU-Datenschutz Grundverordnung bekommt derzeit in den noch laufenden Trilogverhandlungen den letzten Schliff verpasst. Jetzt macht sich die IT-Wirtschaft dafür stark, den sehr umstrittenen § 43a, der die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung an Behörden in Drittstaaten festlegt, noch entscheidend zu ändern.
NSA UND FISA
Durch diese Klausel soll die Weitergabe von Daten auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Acts (FISA) verhindert werden. FISA erlaubt es US-amerikanischen Geheimdiensten wie der NSA, eine Person überwachen zu lassen und von einem Internet-Dienst wie Google, Twitter, Facebook und Co. eine Herausgabe ihrer, über diese Person vorliegenden, Daten zu erwirken.
EUROPÄISCHES RECHT ZU IGNORIEREN IST UNMÖGLICH!
Jan Philipp Albrecht, Politiker der Grünen und seines Zeichens Berichterstatter des Parlaments, Besteht darauf den § 43 beizubehalten. Wie er gegenüber Politico erklärt:
„Wenn beispielsweise ein chinesisches Gericht erlässt, dass ein in London ansässiges Finanzunternehmen alle Finanz- und personenbezogenen Daten seiner europäischen Kunden an die chinesischen Behörden weitergeben muss, kann die EU dazu auf keinen Fall sagen: ‚Ja, lasst uns das doch machen und europäisches Recht einfach ignorieren.‘ Das ist schlichtweg unmöglich. Dies hat nur dann Bedeutung wenn es auch eine Vereinbarung oder eine entsprechende Regelung im europäischen Recht gäbe.“
ICDP WARNT VOR PARAGRAPH 43
Der Lobby-Verband Industry Coalition for Data Protection (ICDP) jedoch warnt laut heise online davor, Firmen hier in eine Konfliktsituation hinein zu zwingen. Sie müssten sich dann nämlich entscheiden, entweder europäisches Recht oder gesetzliche Regelungen in anderen Staaten einzuhalten und die des anderen dabei gleichzeitig zu brechen. Wie heise berichtet, sieht der Vorschlag der Vereinigung so aus, dass Die Klausel am besten zu streichen sei oder höchstens in anderer Form in die parallele Richtlinie für Polizei und Justiz aufzunehmen wäre, die den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung ließe.