Am 16. Februar 2024 wies das Landgericht Passau in einem Urteil (Aktenzeichen 1 O 616/23) die Beschwerde gegen eine Social-Media-Plattform zurück, die wegen vermeintlicher Verstöße im Datenschutz durch Datenweitergabe an die Vereinigten Staaten erhoben wurde. (mehr …)