Mit dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) sollen die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt werden. Dazu gibt es nun einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die geltenden Bestimmungen TMG, TKG etc. sollen an die bestehende Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. (mehr …)