In der Datenschschutzgrundverordnung(DSGVO) wird im Artikel 5 Abs. 1 lit. a, folgender Absatz aufgeführt: Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“). Aber was bedeutet „Transparenz“ eigentlich bezugnehmend auf die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten konkret?
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