Die Kommission hat heute zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen – einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Beide Beschlüsse treten heute in Kraft. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen, wo für sie dort ein Schutzniveau gilt, das dem nach dem EU-Recht garantierten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig ist Die beiden Angemessenheitsbeschlüsse erleichtern zudem die ordnungsgemäße Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, welches den Austausch personenbezogener Daten (beispielsweise im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit) vorsieht. Datenübermittlungen für die vom Vereinigten Königreich praktizierte Einwanderungskontrolle sind vom sachlichen Geltungsbereich des im Rahmen der DSGVO angenommenen Angemessenheitsbeschlusses ausgenommen. Beide Angemessenheitsbeschlüsse enthalten starke Garantien für den Fall etwaiger künftiger Abweichungen, darunter eine Verfallsklausel, durch die ihre jeweilige Geltungsdauer auf vier Jahre begrenzt wird. (mehr …)