WhatsApp gehört ohne Zweifel zu den beliebtesten Apps weltweit. Auch in Deutschland ist die App mit über 32 Millionen Nutzer ziemlich populär. Für viele Nutzer gilt WhatsApp als der Nachfolger der SMS. Private elektronische Unterhaltungen mit Freunden und Familien werden heutzutage meist über WhatsApp geführt. Daher wird es Zeit einmal die rechtliche Zulässigkeit des WhatsApp Sharing-Buttons per WhatsApp näher zu beleuchten. Die IT Recht Kanzlei tut dies im heutigen Gastbeitrag.
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