Bereits im Jahr 2017 untersagte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) einem Online-Shop den Einsatz von „Facebook Custom Audience“, einem Marketing-Werkzeug von Facebook. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte die Auffassung des BayLDA und entschied im Eilverfahren, dass die Anordnung recht-mäßig ist. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kam zu demselben Ergebnis: Der Einsatz von „Facebook Custom Audience“ ohne Einwilligung des Nutzers verstößt gegen das Datenschutzrecht. (mehr …)