Die Datenschutzreform 2018 veranlasst zahlreiche Auftragsverarbeiter, ihre Geschäftsbedingungen neu zu fassen sowie auf Anpassungen in den mit ihren Auftraggebern vereinbarten Regelungen hinzuwirken. Bayerische öffentliche Stellen wurden von Auftragsverarbeitern in diesem Zusammenhang unter anderem mit dem Ansinnen konfrontiert, einer Vertragsklausel zuzustimmen, die dem Auftraggeber eine Vor-Ort-Kontrolle nur gegen ein besonderes Entgelt ermöglicht. In datenschutzrechtlicher Hinsicht kann ich dazu folgende Hinweise geben: (mehr …)