Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt häufig. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie in der Regel gesetzlich vorgeschrieben. Ab wann eine Pflicht konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist, lesen Sie im folgenden Gastbeitrag der IT-Recht Kanzlei München. (mehr …)