Was ist Auftragsverarbeitung und was nicht? Im Zuge der DS-GVO herrscht immer noch viel Unsicherheit. Viele Unternehmen rätseln immer noch ab wann ein AV-Vertrag abgeschlossen werden muss und vor allem mit wem. Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne liegt nur in Fällen vor, in denen eine Stelle von einer anderen Stelle im Schwerpunkt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird.
Die Beauftragung mit fachlichen Dienstleistungen anderer Art, d. h., mit Dienstleistungen, bei denen nicht die Datenverarbeitung im Vordergrund steht bzw. bei denen die Datenverarbeitung nicht zumindest einen wichtigen (Kern-)Bestandteil ausmacht, stellt keine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne dar. (mehr …)