Die Videoüberwachung wird auch nach dem 25. Mai 2018 sowohl für die Aufsichtsbehörden als auch für die Betreiber entsprechender Anlagen ein Thema mit erheblicher praktischer Relevanz bleiben: Die DS-GVO selbst enthält keine spezifische Regelung zur Videoüberwachung. Somit ist nicht klar, in welchem Umfang die bisherigen datenschutzrechtlichen Bewertungen in der Praxis beibehalten werden können. Daher widmet die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dem Thema ihr neueste Kurzpapier.
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