Zusätzlich kommen auf Unternehmen künftig noch weitere datenschutzrechtliche Pflichten zu. Seit 2016 arbeitet der europäische Gesetzgeber, d.h. das Europäische Parlament und der Eu-ropäische Rat (=Mitgliedstaaten), an einer neuen Verordnung, die Spezialvorschriften zur elektronischen Kommunikation enthalten soll. Das Bayerische Landesamt für Daten-schutzaufsicht (BayLDA) hat den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur ePrivacy-Verordnung in einer Synopse zusammengestellt. (mehr …)