Wie auf den Seiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) zu lesen ist, hat die Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden von der EU-Kommission Nachbesserungen am Privacy Shield für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA gefordert. Derzeit hält es die Artikel 29-Gruppe für fraglich, ob Daten von EU-Bürgern in den USA so gut geschützt werden wie in der EU.
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