Die Informationspflichten bilden die Basis für die Ausübung der Betroffenenrechte – insbesondere der Art. 15 ff. DSGVO. Grund genug für die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) sich der Thematik im zehnten Kurzpapier zur DSGVO zu widmen.
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