Der europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli äußerte sich kritisch zu einer geplanten europäischen „Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte“. Der Anwendungsbereich erstreckt sich dabei auch auf den Handel mit bestimmten digitalen Inhalten, die gegen eine andere Gegenleistung als Geld bereitgestellt werden.