Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in seiner Pressemitteilung vom 21. Februar verkündet, dass in einem nicht gesicherten Kellergang eines Wohn- und Geschäftshauses unverschlossene Metallaktenschränke mit Akten einer Zahnarztpraxis stehen. Eine Aufforderung durch die Polizei, die Patientenakten sicher zu verwahren, war erfolglos, weshalb die Behörde einschreiten musste.
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