Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen sich nicht sicher sind, ob es sich bei einer Dienstleistung um eine Auftragsdatenverarbeitung oder eine Funktionsübertragung handelt. Dies ist insofern wichtig, da im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung natürlich ein ADV-Vertrag nach § 11 BDSG mit diesem Dienstleister geschlossen werden muss.
(mehr …)