Immer wieder findet man im Impressum, den AGB oder sogar in der Datenschutzerklärung sogenannte Disclaimer. Diese Floskeln, um keine Gewähr für Aktualität oder Korrektheit übernehmen zu müssen, erfreuen sich größter Beliebtheit. Aber tatsächlich sind diese wettbewerbswidrig und können daher abgemahnt werden.
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