Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, in seiner gestrigen Pressemitteilung bekannt gab, steht den öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz ab sofort ein neuer „Handlungsrahmen zur Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen“ zur Verfügung.
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