Das BayLDA konzentriert sich im dritten Teil seiner Reihe zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Recht auf Löschung, wie es im Artikel 17 DS-GVO festgehalten wird. Trotz der besonderen Bedeutung für das Internet ergibt sich aber aus dem Wortlaut und der Systematik, dass es sich hierbei nicht nur um eine spezielle Regelung für den Online-Bereich handelt, sondern diese grundsätzlich auf alle Datenverarbeitungsvorgänge anzuwenden ist.
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