Nachdem bei einer flächendeckenden Prüfung von Krankenhäusern im letzten Jahr der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, zum Teil erhebliche Mängel in Krankenhäusern im Bereich Auftragsdatenverarbeitung festgestellt hat, hat nun das BayLDA zusammen mit dem BayLfD einen Leitfaden zum Thema „Auftragsdatenverarbeitung bei der Aktenverwaltung in bayerischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern“ veröffentlicht.
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