Wie wir bereits berichteten, ist seit letzter Woche das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts inkraft getreten. Somit können Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände Verstöße im Datenschutz abmahnen. Auch fehlende, falsche oder unvollständige Datenschutzerklärungen.
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